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PatientenInfoService - Informationen für Patienten



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Hinweis zur Barrierefreiheit

Was ist Barrierefreiheit?

Im Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen (§4) wird definiert: „Barrierefrei sind bauliche und sonstige Anlagen, Verkehrsmittel, technische Gebrauchsgegenstände, Systeme der Informationsverarbeitung, akustische und visuelle Informationsquellen und Kommunikationseinrichtungen sowie andere gestaltete Lebensbereiche, wenn sie für behinderte Menschen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar sind.“

Die Website des PatientenInfo-Service wurde in Zusammenarbeit mit dem  Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverband e.V. (DBSV) entwickelt und ist barrierefrei für blinde und sehbehinderte Menschen gemäß  BITV-Test. Die Vorlesefunktion der Gebrauchsinformationen und das  DAISY-Hörbuch sind insbesondere für Blinde vorgesehen, Großdruck-PDF und die Inversdarstellung der Website sollen sehbehinderten Personen das Lesen der Texte erleichtern.


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