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Der Beipackzettel für Ihre Gesundheit
Zu Risiken und Nebenwirkungen verstehen Sie die Packungsbeilage...
Der Beipackzettel für Ihre Gesundheit
Bitte lesen Sie den Beipackzettel!
Der Beipackzettel informiert Sie umfassend über die Behandlung mit Ihrem Arzneimittel. Die Gebrauchsinformation ermöglicht Ihnen damit eine sichere und wirksame Anwendung.
Beipackzettel finden Sie im Internet beim Patienteninfo-Service - auch in Formaten, die für blinde und sehbehinderte Menschen geeignet sind (www.patienteninfo-service.de).
Die Arbeitsgemeinschaft (AG) Beipackzettel
setzt sich für die patientenfreundliche Gestaltung von Beipackzetteln ein.
Ansprechpartner:
Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren-Organisationen e.V. (BAGSO)
BAGSO Service Gesellschaft
Dr. Barbara Keck
Tel.: 02 28 - 55 52 55 50
Deutsche Vereinigung Morbus Bechterew e.V. (DVMB)
Ludwig Hammel
Tel.: 0 97 21 - 220 33
DVMB@bechterew.de
Beipackzettel besser verstehen
1. Beipackzettel haben immer den gleichen Aufbau
Der Aufbau folgt einer gesetzlich vorgeschriebenen Reihenfolge.
2. So behalten Sie den Überblick
Beipackzettel haben immer diese Reihenfolge:
1. Was ist dieses Arzneimittel und wofür wird es angewendet?
–> Nutzen und Wirkungsweise des Arzneimittels
2. Was sollten Sie vor der Anwendung dieses Arzneimittels beachten?
– > Gegenanzeigen, Vorsichtsmaßnahmen, Warnhinweise und Wechselwirkungen
3. Wie ist dieses Arzneimittel anzuwenden?
–> Dosierungsanleitung – hier erfahren Sie, wieviel, wann und wie das Arzneimittel angewendet wird
4. Welche Nebenwirkungen sind möglich?
5. Wie ist dieses Arzneimittel aufzubewahren?
6. Inhalt der Packung und weitere Informationen
Weiterführende Angaben zur Krankheit und zum Arzneimittel sind ebenfalls möglich.
3. Nehmen Sie sich bitte Zeit für Kapitel 2 der Gebrauchsinformation
Wenn Sie Vorerkrankungen haben oder andere Arzneimittel anwenden, ist dieses Kapitel für Sie besonders wichtig. Finden Sie dort Angaben, die auf Sie zutreffen und haben Sie dann Zweifel, fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker.
4. Mögliche Nebenwirkungen - keine Panik, aber genau hinschauen
Es ist gesetzlich vorgeschrieben, dass alle Nebenwirkungen aufgeführt werden müssen.
Wichtig für Sie ist: Wenn Sie die Nebenwirkungen kennen, können Sie richtig darauf reagieren: Sprechen Sie mit Ihrem Arzt! Schwerwiegende Nebenwirkungen, bei denen ärztliche Hilfe unverzüglich erforderlich ist, stehen meist am Anfang des Kapitels.